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   OLG Frankfurt, 08.10.2009 - 3 U 60/09   

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https://dejure.org/2009,35664
OLG Frankfurt, 08.10.2009 - 3 U 60/09 (https://dejure.org/2009,35664)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08.10.2009 - 3 U 60/09 (https://dejure.org/2009,35664)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08. Oktober 2009 - 3 U 60/09 (https://dejure.org/2009,35664)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 31.01.1957 - II ZR 41/56

    Ersatz einer Geldstrafe

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.10.2009 - 3 U 60/09
    Dass ein solcher Schaden auch in einer staatlich verhängten Strafe bestehen kann, ist grundsätzlich anerkannt (BGH NJW 1957, 586; BGH NJW 1997, 519; Palandt/Heinrichs, BGB, 68. Aufl., vor § 249, Rn. 95).
  • LG Bonn, 27.08.1996 - 13 O 226/96
    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.10.2009 - 3 U 60/09
    Soweit überwiegend vertreten wird, dies gelte nicht, wenn die Verurteilung wegen einer vorsätzlichen Begehung erfolge (LG München I, Urteil vom 23.12.1976 - 10 O 13799/76 - LG Berlin Urteil vom 14.11.1991 - 21 O 150/91 - OLG Düsseldorf, Urteil vom 22.1.1987 - 18 U 146/86 - LG Bonn NJW 1997, 1449; Palandt/Heinrichs a.a.O.) überzeugt dies zumindest in den Fällen nicht, in denen - wie vorliegend - weder im Strafverfahren noch im Strafbefehl tatsächliche Feststellungen zum subjektiven Tatbestand getroffen werden.
  • OLG Düsseldorf, 22.01.1987 - 18 U 146/86
    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.10.2009 - 3 U 60/09
    Soweit überwiegend vertreten wird, dies gelte nicht, wenn die Verurteilung wegen einer vorsätzlichen Begehung erfolge (LG München I, Urteil vom 23.12.1976 - 10 O 13799/76 - LG Berlin Urteil vom 14.11.1991 - 21 O 150/91 - OLG Düsseldorf, Urteil vom 22.1.1987 - 18 U 146/86 - LG Bonn NJW 1997, 1449; Palandt/Heinrichs a.a.O.) überzeugt dies zumindest in den Fällen nicht, in denen - wie vorliegend - weder im Strafverfahren noch im Strafbefehl tatsächliche Feststellungen zum subjektiven Tatbestand getroffen werden.
  • LG Berlin, 14.11.1991 - 21 O 150/91
    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.10.2009 - 3 U 60/09
    Soweit überwiegend vertreten wird, dies gelte nicht, wenn die Verurteilung wegen einer vorsätzlichen Begehung erfolge (LG München I, Urteil vom 23.12.1976 - 10 O 13799/76 - LG Berlin Urteil vom 14.11.1991 - 21 O 150/91 - OLG Düsseldorf, Urteil vom 22.1.1987 - 18 U 146/86 - LG Bonn NJW 1997, 1449; Palandt/Heinrichs a.a.O.) überzeugt dies zumindest in den Fällen nicht, in denen - wie vorliegend - weder im Strafverfahren noch im Strafbefehl tatsächliche Feststellungen zum subjektiven Tatbestand getroffen werden.
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